Anwaltskanzlei Buchmann, Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Buchmann berät und vertritt Sie durch ausgewiesene Fachanwaltsqualität im gesamten Bereich des Verkehrsrechts. Dieses umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstraf- und das Verkehrsverwaltungsrecht:
- Verkehrszivilrecht
Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Versicherungsvertragsrecht (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, Regressansprüche) Sachmängel- / Gewährleistungsrechte aus KfZ-Kaufverträgen und Verträgen über Reparaturmaßnahmen
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldbescheide, beispielsweise wegen Geschwindigkeitsübertretung, Alkohol- / Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Abstands, unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy usw. Vertretung von Speditionen und Transportunternehmen wegen fehlerhafter Ladung, Lenkzeitverstößen, Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz (Fahrtenschreiber etc.)
- Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt mit dem Auto oder Fahrrad Gefährdung des Straßenverkehrs unerlaubtes Entfernen vom Unfallort fahrlässige Körperverletzung fahrlässige Tötung Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr Vertretung von Unfallopfern und deren Angehörigen, beispielsweise im Rahmen einer Nebenklage
- Verkehrsverwaltungsrecht
(insbesondere das gesamte Führerscheinrecht) Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg Anordnung der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) Abschleppfälle und Parkverstöße